Javascript is disabled or not supported. Please enable JavaScript to display the website correctly.
If there are any problems, please contact us!

Baulexikon

Wissenswertes von A bis Z

Das Arbeitsfeld rund um den Bau ist riesig. Um den Bereich des Bauens besser zu verstehen und Begriffe nachvollziehen zu können, haben wir ein Baulexikon für Sie angelegt. Was genau bezeichnet eigentlich das Bauland, was ist ein Flächennutzungsplan und was bedeutet HOAI? Diese und viele weitere Begriffe erklären wir in unserem Baulexikon von A bis Z. Und falls doch noch eine Frage offengeblieben ist, zögern Sie nicht uns zu fragen.

Direkt zu:
A B D E F G H I K L M N R S T U V W Z

A

Abnahme

Ist die Entgegennahme des Werkes (Bauleistung) oder eines selbständigen Teils der Leistung durch den Bauherrn als vertragsgemäß.
Wirkung: Beginn des Beschädigungsrisikos für den Bauherrn. Rechte aus erkennbaren Mängeln, die bei Abnahme nicht gerügt werden, gehen verloren. Nicht erkennbare Mängel sind später vom Bauherrn zu beweisen. Beginn der Verjährung für Mängelansprüche und Vergütung – Behördliche Bauabnahme.

Abnahmeprotokoll

Schriftliche Bestätigung der Abnahme.

Abrechnung

Zusammenstellung aller Bauleistungen nach Positionen – Schlussrechnung.

Abschlagszahlung

Zahlung vor Fertigstellung für Teilleistungen, jeweils nach Baufortschritt.

Abschreibung

Verteilung der Abnutzung und Wertminderung auf die Nutzungsdauer einer baulichen Anlage bei der steuerlichen Abrechnung. Es wird unterschieden zwischen: – linearer Abschreibung – degressiver Abschreibung – erhöhter Abschreibung – Regelabschreibung – Restwertabschreibung

Abstandsfläche

Ist die Fläche vor den Gebäuden, die auf dem Gebäudegrundstück sein muss. Die Tiefe der Abstandsfläche richtet sich nach der Höhe der Gebäude und ist in der BBO festgelegt bzw. im örtlichen Bebauungsplan gesondert geregelt. An öffentlichen Straßen darf die Abstandsfläche bis Straßenmitte hineinragen.

Abwasser

Verbrauchtes Wasser (Schmutzwasser) und Fäkalien.

AfA

Absetzung für Abnutzung – Abschreibung.

Anliegerkosten

Erschließungskosten

Annuität

Jahreszahlung an Zinsen und Tilgung.

Anschlussgebühren

Hausanschlüsse

Arbeitsraum

Räume zwischen Baukörper-Außenwand und Baugrubenwand. Absicherung nach Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Architekt

Plant den Neu- oder Umbau, holt die erforderlichen Genehmigungen ein und vertritt den Bauherrn gegenüber Behörden und Bauhandwerkern. Sofern nicht anders vereinbart verjähren Gewährleistungsansprüche gegen den Architekten gemäß § 638 BGB in fünf Jahren nach Abnahme der Bauarbeiten.

Architektenbindung

Vereinbarung bei Grundstücksvertrag, dass bestimmter Architekt zu nehmen ist. Vereinbarung ist meist unzulässig.

Architektenhonorar

Ist festgelegt in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es richtet sich nach den anrechenbaren Bauleistungen und dem Grad der Anforderungen, die das einzelne Objekt an den Architekten stellt. Es kann aber auch ein Pauschal- oder Erfolgshonorar vereinbart werden.

Ausschreibung

Aufstellung der erforderlichen Bauleistungen nach einzelnen Positionen gegenüber Bauunternehmern und Handwerkern zur Abgabe von Angeboten.

B

Bankbürgschaft

Zahlungsverpflichtung einer Bank zur Verfügung durch Bauherrn oder für die Absicherung von Gewährleistungspflichten durch Unternehmer.

Bauabnahme

Rohbauabnahme oder Schlussabnahme durch Baugenehmigungsbehörde auf Antrag des Bauherrn. Darüber wird ein Abnahmeschein ausgestellt, der bestätigt, dass der Bau der Baugenehmigung entspricht und weitergebaut oder benutzt werden darf.

Bauantrag

Schriftlicher Antrag auf Baugenehmigung mit den erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der Baubehörde für Neubau, Umbau, Änderungen einer Bauanlage.

Baubehörden

Gemeinde, Landratsamt, Bezirksregierung, Innenministerium, Bundesbauministerium.

Baubeschreibung

Technische Beschreibung eines Bauvorhabens über Ausführungsart und Umfang.

Baudarlehen

Gewährter Kredit zur Finanzierung eines Bauvorhabens von Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen

Baufreigabe

Das genehmigungspflichtige Vorhaben darf erstellt werden. Die Baufreigabe (Plan ist genehmigt) verliert die Gültigkeit in der Regel nach zwei Jahren, wenn nicht eine Verlängerung beantragt wird.

Baugenehmigung

Schriftlicher Bescheid der Baubehörde über die Genehmigung einer Bauanlage, gebührenpflichtig.

Baugrunduntersuchung

Feststellung der Tragfähigkeit des Baugrundes, die zur statischen Berechnung der Fundamente oder der Bodenplatte benötigt werden.

Baukosten

Gebäudekosten, Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen.

Bauland

Gebäudekosten, Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen.

Baumängel

Abweichungen in der Bauausführung von zugesicherten Eigenschaften, von den Regeln der Bautechnik oder sonstige Fehler, die den Gebrauchswert mindern. Siehe Abnahme.

Baunachbarrecht

Alle gesetzlichen Regeln, die Rechte und Pflichten der Nachbarn bei baulichen Anlagen festlegen.

Baunebenkosten

Architektenkosten, Gebühren bei Behörden, Gerichts- und Notarkosten, Kosten für Beschaffung von Finanzierungsmitteln.

Baunormen

DIN-Normen über Bauausführungen.

Baunutzungsverordnung - BzNVO

Darin sind Art und Maß der baulichen Nutzung festgelegt.

Bauplan

Teil der Bauzeichnungen, die gemäß Bauordnung für die Baugenehmigung eingereicht werden müssen.

Bauspardarlehen

Darlehen einer Bausparkasse gemäß Bausparvertrag. Zuteilungsvoraussetzungen: Vertragszeit und Ansparsumme sind im Vertrag geregelt Verwendungszweck: Erwerb oder Verbesserung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung , Bau, Ablösung von Belastungen.

Bausparförderung

Gesetzliche Förderung zur Erlangung eines Bauspardarlehens.

Bausparvertrag

Vertrag mit Bausparkasse über die Einzahlung einer bestimmten Ansparsumme und Auszahlung eines Darlehens zu günstigem Zinssatz. Ansparleistungen sind häufig prämien- und steuerbegünstigt. Auskünfte bei Banken und Bausparkassen.

Baustelleneinrichtung

Baustellen sind ordnungsgemäß, sicher, nachbarschonend und mit Bautafel versehen einzurichten.

Baustoffklasse

Baustoffe sind in Brandklassen (B1, B2, B3) eingeteilt.

Bautafel

Vorgeschrieben bei Baustelleneinrichtungen mit Angabe des Bauvorhabens, Bauherrn und Entwurfverfassers.

Bauzaun

Absicherung der Baustellen zur Vermeidung von Unfällen.

Bayerische Bauordnung-BBO

Darin ist das gesamte, den Ländern überlassene Baurecht festgelegt.

Bebaute Fläche

Ist die Fläche, die von den Außenmauern des Gebäudes umschlossen wird.

Bebauungsplan

Durch Gemeinden aus dem Flächennutzungsplan entwickelte rechtsverbindliche Festsetzung der Grundstücksnutzung.

Beleihungsunterlagen

Von Kreditgebern, Banken, Bausparkassen geforderte Unterlagen zur Absicherung eines Baudarlehens, wie z.B. Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Bauabnahmebescheid, Bild des Gebäudes, Bauplan.

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch. Regelt den Werkvertrag – Bauvertrag

Benützungsbewilligungsbescheid

Über die Schlussabnahme der Aufsichtsbehörde. Bei Darlehensaufnahme nachzuweisen.

Bereitstellungszinsen

Bankzinsen für die vorzeitige Bereitstellung eines Darlehens zwischen Darlehenszusage und Auszahlung.

Beweislastverschiebung

Bis zur Abnahme eines Bauwerks muss der Unternehmer die ordnungsgemäße Leistung beweisen. Nach Abnahme geht Beweislast für Mängel auf den Bauherrn über.

Beweissicherung

Gerichtliches Verfahren über vorsorgliche Begutachtung von Baumängeln durch Sachverständigen.

Bodenpressung

Veränderung des Baugrundes unter Belastung

Brandversicherung

Pflichtversicherung – von Gebäuden gegen Brand- und Blitzschäden. Gebäude können bereits während der Bauausführung versichert werden.

Briefhypothek

Hypothek

D

Darlehen

Meist im Grundbuch abgesicherte Kredite für Bauzwecke.

DIN-Normen

Deutsches Institut für Normung ist eine gesetzähnliche Richtlinie, jedoch kein Gesetz. Bei Rechtsstreitigkeiten wird sich das Gericht in der Regel an die DIN-Norm halten.

Disagio

Unterschied zwischen Darlehenssumme und tatsächlicher Auszahlung.

E

Eigenleistung

Wert der Sach- und Arbeitsleistung. Wird im Finanzierungsplan neben eigenen Geldmitteln und Fremdmitteln berücksichtigt.

Eigentumsübertragung

Übereignung

Eigentumswohnung

Im Grundbuch eingetragenes Eigentum an einer Wohnung. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Förderung wie Eigenheim.

Einheitswert

Richtwert eines Grundstücks und Gebäudes für die Bemessung der Grundsteuer. Festlegung durch Finanzamt.

Einstellplatz

Abstellplatz von Fahrzeugen, abseits der öffentlichen Verkehrswege, außerhalb von Gebäuden.

Erhaltungsaufwand

Aufwendungen für laufende Instandhaltungen und Instandsetzungen.

Erschließungskosten

Gebühren für den Anschluss eines Grundstücks an das Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsnetz der Gemeinde.

Ertragswert

Beurteilungsgrundlage aus Mieteinnahmen für das Finanzamt. Entsprechende Bewertung eigengenutzter Wohneinheiten.

F

Festdarlehen

Festgelegte Rückzahlung eines Darlehens am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Finanzierungsmittel

Darlehen – Hypothek – Eigenmittel

Finanzierungsplan

Genaue Aufstellung der Finanzierung für Grundstückserwerb und Gebäudeeinrichtung zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und bei der Beantragung von Fördermitteln.

Flächennutzungsplan

Von der Gemeinde aufgestellter vorbereiteter Plan nach Bundesbaugesetz über die Bodennutzung (Wohngebiet, Gewerbegebiet, öffentliche Anlagen usw.)

Fluchtlinie

Im Bebauungsplan ist festgelegt, in welcher Richtung und in welchen Abständen die Bauten stehen müssen.

Förderungsmittel

Durch Bund und Länder mit öffentlichen Mitteln geförderte Baumaßnahme bei Neubau oder Instandsetzung und Modernisierung von bezugsfertigen Wohnungen zur Erhöhung des Gebrauchswertes oder der Energieeinsparung.

G

Garagenverordnung

Ist ein Teil der Bayerischen Bauordnung und besagt Grundsätzliches über Bauart und Nutzung von Garagen.

Garantiezeit

Zeitraum nach Abnahme, an dem der Bauunternehmer oder Bauhandwerker für Mängel seiner Leistung einstehen muss.

Gemeinschaftsanlagen

Gemeinsam genutzte Garagen, Autostellplätze, Spielplätze, Grünanlagen und dergleichen.

Geschossflächenzahl-GFZ

Bedeutet – z.B. GFZ 0,4 – dass die Fläche der Wohnungen in allen Geschossen zusammengerechnet, 40% der Bauplatzfläche nicht übersteigen darf.

Gewährleistung

Verpflichtung, Baumängel zu beseitigen der Schäden zu ersetzen.

Grenzbebauung

Kleingaragen können oder müssen oft direkt an die Grenzlinie gebaut werden.

Grundbuch

Vom Grundbuchamt beim Amtsgericht geführtes öffentliches Register über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Eigentumswohnungen, Erbbaurechten, Hypotheken, Grundschulden, Grunddienstbarkeiten.

Grunddienstbarkeit

Im Grundbuch eingetragene Belastung eines Grundstückes zugunsten eines anderen Grundstücks, z.B. Wegerecht oder Verbot, ein Geschäft zu betreiben.

Grunderwerbssteuer

Steuer für Übertragung von Grundstücken und Eigentumswohnungen.

Grundsteuer

Gemeindesteuer für Eigentum an Grundstücken, bemessen nach Einheitswert, Steuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.

Grundstückskaufvertrag

Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstückes. Nur gültig bei notarieller Beurkundung. Eigentum geht erst über nach Auflassung und Eintragung im Grundbuch.

Grundwasserstand

Die Höhe des Grundwassers – bei der Gemeinde zu erfahren.

H

Hausanschlüsse

Gebührenpflichtiger Anschluss an Strom, Wasser, Kanal, Fernheizung usw.

Heizöllagerraum

Bis 5000 l Heizöl darf im Heizraum gelagert werden, wenn eine Auffangwanne gewährleistet, dass bei Lecks kein Öl in den Untergrund kommt. – Ölfest gestrichene Betonwanne – Für über 5000 l Heizöl muss ein gesonderter Lagerraum mit ebenfalls einer Auffangwanne vorhanden sein. Solche Heizölräume müssen mit einer feuerfesten Tür oder Luke ausgestattet sein.

Heizungsräume

Die Ausführung und Ausstattung ist in der BBO festgelegt und richtet sich nach der Heizleistung in kW. Der Schornsteinfeger sorgt zusätzlich zu den Baubehörden für die Einhaltung der Vorschriften beim Heizraum und Schornstein.

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Architektenhonorar)

Hypothek

Langfristiges, im Grundbuch abgesichertes Baudarlehen.

I

Instandsetzung

Beseitigung von Schäden, die durch Nutzung oder durch außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind.

Isolierglasfensterscheibe

Sind zwei- oder mehrscheibige Fensterscheiben, die in einem gewissen Abstand (ca. 8-16 mm) verklebt sind. Der Luftzwischenraum erbringt die guten Wärmedämmwerte (k-Werte von 3,0-1,3 W/m²K)

K

Kanalanschluss

Ist die Stelle, meist an der Grundstücksgrenze, an der der Hausbesitzer den Hausabwasserkanal an den öffentlichen Abwasserkanal anschließen kann.

Kanalisation

Rohrleitungen zu Ableitung von Abwässern, Brauchwasser und Fäkalien.

Kaufvertrag

Grundstückskaufvertrag

Kläranlage

Anlagen zur Reinigung von Abwässern.

Kleinkläranlagen

Ist eine vom Wasserwirtschaftsamt genehmigte Kläranlage für Einzel- oder Mehrfamilienhäuser. Meist nur zugelassen, wenn eine kommunale Großkläranlage geplant oder im Bau ist.

Kostenvoranschlagssumme

Geschätzte Kosten für Gebäudeerrichtung nach Bauvolumen, Ausführungsart und Ausstattung.

k-Wert

Besagt den Wärmedurchgang durch ein Bauteil, z.B. Außenwand-Einheit W/m²K. (Soviel Watt ziehen durch einen Quadratmeter eines Bauteiles bei 1 Kelvin Temperaturdifferenz). Kelvin ist ein internationales Maß für die Temperatur.

L

Leistungsverzeichnis

Genau aufgegliederte Leistungsbeschreibung in Positionen zur Preisfindung und Abrechnung.

M

Maklerprovision

Provisionsanspruch eines Maklers gegenüber Verkäufer und/oder Käufer bei nachgewiesener Vermittlung oder Gelegenheit des Kaufabschlusses.

Mängel

Baumängel – Gewährleistung – Garantiezeit

N

Nachfinanzierung

Zusätzliche Geldbeschaffung bei Kostenüberschreitung nach Finanzierungsplan.

Nebenkosten

Alle Kosten neben den Gebäudeherstellungskosten wie z.B. Kapitalbeschaffung, Behördengebühren.

Notar

Zur Vereinbarung von Grundstücks-/Immobilienkaufverträgen, Auflassungsvormerkung und Auflassung, Anträge beim Grundbuchamt, Hypothekeneintragungen und Grundbucherstellung. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt.

R

Rohbauabnahme

Baubehörde, Landrats- oder Stadtbauamt kann nach Fertigstellung des Rohbaus die ordnungsgemäße Erstellung überprüfen

Rohbaurichtmaß

Ist ein Vielfaches von 12,5 cm (= 8. Teil eines Meters) und baut sich aus dem Maß der Mauersteine und Mauerfugen auf.

S

Sachverständiger

Von Baubeteiligten privat oder vom Gericht beauftragter Gutachter für Baumängel.

Schlusszahlung

Als solche gekennzeichnete Zahlung auf die Schlussrechnung.

Sickerdole

Ist eine meist aus Betonringen hergestellte, mit grob körnigem Kies ausgefüllte Grube zur Versickerung des Regenwassers aus Dächern oder Plätzen.

T

Tragende Wände

Sind statisch tragende Außen- oder Zwischenwände – Deckenlasten -. In der Regel mind. 24 cm dick.

U

Übereignung

Vollzug des Grundstückskaufvertrages durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch.

Umbauter Raum

Ist die nach DIN 277 berechnete Raummenge von Gebäuden, nach denen sich eine überschlägige Bausummme errechnen lässt.

V

Verbundfenster

Sind zwei einzelne Fensterflügel, die mechanisch miteinander verbunden sind, mit einem gewissen Abstand der Scheiben zu einem Fensterelement. Wärme- und Schalldämmung sind die dadurch erreichten Vorteile. Lediglich die Reinigung der Scheiben ist gegenüber den Isolierglasfenstern aufwendiger, da 4 Scheibenflächen gegenüber zwei Flächen zu reinigen sind.

W

Wärmeleitfähigkeitsgruppe

Ist gleichbedeutend der Wärmeleitzahl und besagt diese vereinfacht z.B. l 0,035 W/m x K = 035 Wärmeleitfähigkeitsgruppe

Wärmeleitzahl

Ist die Einheit für die Wärmeleitfähigkeit von Baustoffen. Einheit ist W/m² x K. Soviel Watt Energie ziehen durch einen Meter dicken Baustoff bei 1 Kelvin Temperaturdifferenz. Kelvin ist ein internationales Maß für Temperatur.

Wärmeschutzverordnung

Ist ein Bundesgesetz zu Heizenergieeinsparung

Wärmespeicherung

ist die Fähigkeit, Wärme zu speichern. Z.B. ein Ziegel mit der Rohdichte von 1,8 kg/dm³ kann eine größere Menge Wärmeenergie aufnehmen und bei Abfall der Umgebungstemperatur wieder abgeben als ein superdämmender Leichtziegel .Die Wärmespeicherfähigkeit von Baustoffen sollte neben der Wärmeleitfähigkeit nicht vernachlässigt werden. Damit können plötzlich auftretende Temperaturextreme abgemildert werden, z.B. im Hochsommer.

Werkvertrag-Bauvertrag

Vertrag über die Herstellung eines Bauwerkes oder von Teilen eines Bauwerkes gegen Zahlung von Werklohn/Vergütung.

Wohnflächenberechnung

Die Wohnfläche ist die Fläche, die sich aus dem lichten Abstand der Zimmerwände im Bereich vorgeschriebener Zimmerhöhe errechnet. Verschiedene Flächen wie Dachschräge, Balkone, Terrassen werden nur mit einem gewissen Prozentsatz zur Wohnfläche hinzugerechnet.

Wohnungseigentum

Eigentum an einer Wohnung und anderen Räumen gemäß Wohnungseigentumsgesetz, das Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und dessen Verwaltung regelt.

Z

Zinsen

Vergütung für Darlehensgewährung entweder nach festem Zinssatz für die ganze Laufzeit oder variabel angepasst an die allgemeine Zinssituation.

Zwischenfinanzierung

Überbrückung der Zeit zwischen Geldbedarf für Bauzwecke vor Zuteilung eines Bauspardarlehens durch Sonderkredit.