Das Arbeitsfeld rund um den Bau ist riesig. Um den Bereich des Bauens besser zu verstehen und Begriffe nachvollziehen zu können, haben wir ein Baulexikon für Sie angelegt. Was genau bezeichnet eigentlich das Bauland, was ist ein Flächennutzungsplan und was bedeutet HOAI? Diese und viele weitere Begriffe erklären wir in unserem Baulexikon von A bis Z. Und falls doch noch eine Frage offengeblieben ist, zögern Sie nicht uns zu fragen.
Abnahme
Ist die Entgegennahme des Werkes (Bauleistung) oder eines selbständigen Teils der Leistung durch den Bauherrn als vertragsgemäß.
Wirkung: Beginn des Beschädigungsrisikos für den Bauherrn. Rechte aus erkennbaren Mängeln, die bei Abnahme nicht gerügt werden, gehen verloren. Nicht erkennbare Mängel sind später vom Bauherrn zu beweisen. Beginn der Verjährung für Mängelansprüche und Vergütung – Behördliche Bauabnahme.